Schimmel: Ein Fall für den Experten

In jedem fünften Schweizer Haushalt gibt es Schimmel, trotzdem spricht kaum jemand darüber. An der vierten Schimmelpilztagung haben SPR und SMGV die Karten auf den Tisch gelegt: Woher kommt Schimmel, was kann er anrichten und wie wird man ihn wieder los?

Nach zwei Lungenentzündungen innerhalb eines Jahres wurde Herr T. erneut mit Atemnot ins Spital eingeliefert. Nach weiteren Untersuchungen stand fest: Herr T. litt an einer Entzündung der Lungenbläschen, die durch das Einatmen von Feinstaub wie Holzstaub oder Schimmel hervorgerufen wird. Nach eingehenden Befragungen kamen die Ärzte dem Übeltäter auf die Schliche: Im Haus von Herrn T. hatte sich ein grossflächiger Schimmelpilz breitgemacht. Heute ist das Haus saniert und Herr T. wieder gesund. Doch die Sanierung war nervenaufreibend und teuer. Um solche Fälle zu vermeiden, luden der Verband Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung SPR Schweiz und der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV Anfang Juni 2022 zur vierten Schimmelpilztagung. Im Winterthurer Kirchgemeindehaus Liebestrasse trafen sich unter anderem Immobilien-Verwalter, Wohnbaugenossenschaften, Hauswarte sowie Maler- und Gipserunternehmer, um sich über gesundheitliche Auswirkungen von Schimmelpilz, seine fachgerechte Sanierung und über rechtliche Grundlagen auszutauschen.

Zeit- und Geldnot verschlimmern das Problem

Insbesondere bei Menschen mit einem schwachen Immunsystem können Schimmelpilze neben Allergien auch Infektionen in den Organen, Hautausschläge oder Atemwegsinfekte auslösen. «Bei Schimmelbefall ist das Risiko für Kinder an Asthma zu erkranken, doppelt so hoch», weiss Dr. med. Christoph Ninck Weber, Leitender Arzt Pneumologie am Berner Spital Tiefenau, der anhand des Beispiels von Herrn T. aufgezeigt hatte, welche schwerwiegenden Folgen Schimmelpilze haben können. Deshalb ist es wichtig, Schimmelbefall schnell zu erkennen und zu beseitigen – oder im besten Fall ganz zu verhindern. Schimmelpilze können als kleine graue Punkte auf Kittfugen im Bad auftauchen, aber auch ganze Wände in Beschlag nehmen: Das Ausmass einer Schadenssituation reicht von kleinflächigem Schimmel, der der Kategorie 0 zuzuordnen ist, bis zu grossflächigem und dichtem Befall der Kategorie 2. «Schimmel ist aber nicht immer sichtbar», warnt Peter Seehafer, Bereichsleiter Technische Dienste Maler des SMGV. Er könne auch hinter Tapeten und Holzverkleidungen lauern.

Unabhängig von der Schadenssituation gibt es bei Schimmelbefall ein klares Vorgehen: Mieter und Stockwerkeigentümer müssen einen Befall dem Vermieter oder Verwalter melden. Ansonsten können sie für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Die Vermietung oder Verwaltung muss anschliessend die Ursache für den Befall klären und den Schaden fachgerecht beheben. Aus Kostengründen und Zeitnot wird Schimmel aber oftmals nur oberflächlich entfernt oder übermalt. Das rächt sich in der Regel: So wächst der Schimmel weiter und entwickelt sich von einem Befall der Kategorie 0 zu einem ernstzunehmenden und kostenintensiven Problem.

Mehr darüber lesen Sie in der kommenden Ausgabe von "Facility Services".

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