Ausbildung für Menschen mit elementaren Deutschkenntnissen systematisch entwickelt

Die Reinigungsbranche führt mit dem neu verhandelten Gesamtarbeitsvertrag am 1. Dezember 2018 nicht nur Mindestlöhne von CHF 4'500 für Gebäudereiniger mit abgeschlossener Lehre EFZ sowie Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit ein. Neu wird der Mindestlohn für Mitarbeitende ohne formale Grundbildung um rund 5% erhöht, wenn sie sich in einem 80 Lektionen umfassenden GAV-Lehrgang weiterbilden.

Dafür müssen die Betroffenen wenigstens elementare Deutschkenntnisse auf Niveau A2.2 beherrschen. Die Gewerkschaften Unia, Syna, VPOD sowie Allpura als Verband der Arbeitgeber sind überzeugt, dass der neue Lehrgang auch Menschen mit eher bildungsfernem Hintergrund den Weg zu weiterführenden Abschlüssen ebnet und sich ebenfalls auf andere Branchen übertragen lässt.

«Sprache schafft Integration», so Corinne Schärer, Präsidentin PK Reinigung und Mitglied der Geschäftsleitung UNIA, anlässlich eines Pressegesprächs vom Ende November in Zürich. Dank dem neuen GAV verdienen die Gebäudereiniger/innen EFZ neu einen Mindestlohn von CHF 4'500. Damit liegt er deutlich über den Mindestlöhnen nach Lehrabschluss EFZ, die in manchen anderen Branchen bezahlt werden. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Reinigungskräfte ohne formale Grundbildung. Ab 1. Dezember 2018 steigt ihr Mindestlohn nicht mehr aufgrund des Dienstalters, sondern nach Abschluss des neu entwickelten GAV-Lehrgangs. Den Lehrgang haben die Vertretungen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden der Reinigungsbranche gemeinsam aufgegleist.

Mehr darüber in der nächsten Ausgabe von "Facility Services".

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